VERKEHRSORDNUNGS-
WIDRICHKEITSRECHT

Plötzlich „flattert“ bei Ihnen ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ins Haus. Geschwindigkeitsüberschreitung, zu geringer Sicherheitsabstand zum Vordermann, Überfahren einer roten Ampel. Oft weiß der Betroffene überhaupt nicht, weshalb ihm eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Nicht selten wird der Verkehrsverstoß zugegeben, ohne diesen auf seine Richtigkeit zu prüfen. Hohe Geldbußen und oftmals Fahrverbote sind Folgen des Bußgeldbescheides.

Machen Sie keine vorschnellen Angaben und lassen Sie den Bußgeldbescheid von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Beratung und Verteidigung.

Wir helfen Ihnen weiter!

Akteneinsicht: Als Betroffener können Sie selbst keine Akteneinsicht beantragen. Diese erhalten Sie lediglich über einen Rechtsanwalt. Nur so wissen Sie, warum Ihnen konkret der Verkehrsverstoß vorgeworfen wird.

Einspruch und Beratung: Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Akteneinsicht können wir Ihnen mitteilen, ob der Vorwurf gegen Sie berechtigt ist und welche Vorgehensmöglichkeiten bestehen.

Verteidigung: Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, verteidigen wir Sie vor Gericht. Damit ist gewährleistet, dass nicht über Ihren Kopf hinweg entschieden wird.

Rechtsschutz: Wir fragen für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage an.

ADRESSE

HAUPTKANZLEI
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei
Tischler, Reiter
Pfarrkirchener Str. 3 , 94424 Arnstorf

KONTAKT

Tel. 08723/9620-0
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