Soweit nichts geregelt ist, leben Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft. Doch muss das nicht so sein, man kann auch eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbaren. Dazu bedarf es eines Ehevertrages.
Bezüglich dessen Gestaltung sind Sie in unserer Kanzlei an der richtigen Stelle.
Auch zahlreiche andere Punkte lassen sich in diesem Vertrag festhalten. Es kann geregelt werden, welche Vermögenswerte von wem mit in die Ehe gebracht wurden und was im Trennungsfall mit diesen geschehen soll.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung bezüglich der:
-Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit der Trennung von Eheleuten.
-Geltendmachung von sämtlichen Unterhaltsansprüchen: Trennungs-, Ehegatten-, Kindes-, Elternunterhalt.
-Geltendmachung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.
-Stellung des Scheidungsantrags und Vertretung vor dem Familiengericht.