Es ist darauf hinzuweisen, dass das Steuerrecht mit dem Bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht in folgenden Bereichen eng verknüpft ist:
• Unternehmens- und Vermögensnachfolge >>>
• Aufnahme einer selbstständigen / gewerblichen Tätigkeit >>>
Im steuerrechtlichen Bereich bieten wir folgende Leistungen an:
-Erstellung von Einkommensteuererklärungen, insbesondere auch für Arbeitnehmer, Rentner, Bezieher von Vermietungseinkünften.
-Erstellung von Umsatzsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gewerbesteuererklärungen, z.B. auch bzgl. PV-Anlagen.
-Wir fertigen für Unternehmen Jahresabschlüsse, sowohl nach Handelsrecht als auch nach Steuerrecht.
-Auch für Vereine erstellen wir alle notwendigen Steuererklärungen (vgl. zum Steuerrecht für Vereine auch das Skript im Downloadbereich).
-Für § 4 III EStG-Rechner, insbesondere für Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte) erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
-Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.
-Begleitung bei Betriebsprüfungen.
-Beratung des Steuerpflichtigen dahingehend, ob eine zur Straffreiheit führende Selbstanzeige nach § 371 AO abgegeben werden kann und abgegeben werden sollte.
-Vertretung des Steuerpflichtigen in einem gegen ihn eingeleiteten Steuerstrafverfahren, z.B. durch Verhandlungen mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle bzw. der Steuerfahndung.
Auch in den Bereichen der Unternehmensnachfolge bzw. Vermögensnachfolge beraten wir Sie gerne, klicken sie dazu hier.