VERKEHRS-
STRAFRECHT

Sie haben fahrlässig einen Unfall verursacht, wodurch eine andere Person verletzt wurde (Fahrlässige Körperverletzung). Sie haben mit Ihrem PKW einen Schaden verursacht, aber nicht gleich den Geschädigten oder den Betroffenen informiert (Unfallflucht). Dies sind nur wenige Beispiele, wie man sich als Verkehrsteilnehmer plötzlich als Beschuldigter in einem Strafverfahren wiederfindet.

Nun heißt es erstmals ruhig bleiben und nicht den Kopf verlieren. Vorschnelle Angaben gegenüber der Polizei können nachteilige Folgen für Sie im Rahmen des Strafverfahrens haben. Vergessen Sie nicht: Sie haben als Beschuldigter das Recht die Aussage zu verweigern.

Viele Betroffene warten zunächst ab, bis seitens der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl oder eine Anklage erfolgt. Oft geht dadurch wichtige Zeit verloren, die dazu genutzt werden könnte, eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Wir helfen Ihnen weiter!

Akteneinsicht: Als Beschuldigter können Sie selbst nicht Akteneinsicht beantragen. Diese erhalten Sie lediglich über einen Rechtsanwalt. Nur so wissen Sie, welches Verhalten Ihnen konkret vorgeworfen wird.

Beratung: Nach Akteneinsicht können wir Ihnen mitteilen, ob der Vorwurf gegen Sie berechtigt ist. Im Anschluss können wir die richtige Verteidigungsstrategie für Ihren Fall ausarbeiten. Nicht selten erreicht man mit der richtigen Argumentation zumindest die Einstellung des Verfahrens.

Verteidigung: Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, verteidigen wir Sie vor Gericht. Damit ist gewährleistet, dass nicht über Ihren Kopf hinweg entschieden wird.


Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Gerade bei Verkehrsdelikten in Verbindung mit Alkohol kommt es häufig vor, dass der Führerschein von der Polizei beschlagnahmt bzw. sichergestellt wird. Mit einhergeht in diesen Fällen meist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, ohne dass Sie durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen Sie nicht mehr fahren. Wir prüfen, ob die vorläufige Entziehung zulässig war und legen entsprechend Rechtsmittel dagegen ein.

Entziehung der Fahrerlaubnis/MPU: Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Sie aufgrund des Verkehrsdelikts nicht geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, wird Ihnen mit Strafbefehl oder Urteil Ihre Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung ausgesprochen. Sehr häufig verlangt die zuständige Führerscheinstelle bei Antrag auf Neuerteilung einen Nachweis, dass Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, in Form der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Wir können Ihnen die entsprechenden Anlaufstellen nennen, damit Sie optimal auf Ihre Untersuchung vorbereitet werden.

Rechtsschutz: Wir fragen für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage an.

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HAUPTKANZLEI
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei
Tischler, Reiter
Pfarrkirchener Str. 3 , 94424 Arnstorf

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Tel. 08723/9620-0
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