Ein großes Augenmerk unserer Tätigkeit ist die Verknüpfung der juristischen Tätigkeit mit der steuerlichen Beratung.
Denn das Steuerrecht hat unzählige Berührungspunkte zum Zivilrecht und umgekehrt.
Bei Vertragsgestaltungen (z.B. Gesellschaftsverträge, Übergabeverträge) ist es unerlässlich, die steuerliche „Komponente“ zu berücksichtigen.
Bei der Rechtsformwahl eines jeden Unternehmens ist es nicht nur erforderlich, die rechtlichen Fragen bezüglich Haftung/Vertretung usw. zu beleuchten, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen richtig zu erkennen.
Das trifft insbesondere auch auf die Planungen bei der Aufnahme einer gewerblichen / freiberuflichen Tätigkeit zu.
Bei Übergabeverträgen oder der Unternehmensnachfolge gilt es, das Erbrecht (Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht), das Steuerrecht, ggf. auch das Gesellschaftsrecht ins Auge zu fassen.
Doch auch im privaten Bereich ist es bei vielen Angelegenheiten unerlässlich, sowohl die rechtliche als auch die steuerliche Sicht ins Auge zu fassen, z.B. beim Erwerb von Immobilien.
Also: zivilrechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand
Sehen Sie sich unsere Tätigkeitsfelder näher an:
Steuerrecht >>>
Wie die unterschiedlichen Rechtsgebiete zusammenspielen, sehen Sie insbesondere bei der:
Unternehmens- und Vermögensnachfolge >>>
Aufnahme einer selbstständigen / gewerblichen Tätigkeit >>>
Im Rechtsanwaltsbereich bilden unsere Schwerpunkte
- das Familienrecht (u.a. Ehescheidung, Unterhaltsfragen, Mitwirkung bei Abschluss von Eheverträgen)
- das Erbrecht: besonders auch Themen im Vorfeld eines Todesfalls (Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
- die Regulierung von Verkehrsunfällen (u.a. Schadensregulierung, strafrechtliche/bußgeldrechtliche Bezüge)
- das Arbeitsrecht
- Beratung und Vertretung in sämtlichen Vertragsangelegenheiten (z.B. Kauf-, Miet-, Werkvertragsrecht)
- Vertretung im strafrechtlichen Bereich, insbesondere auch im Steuerstrafrecht
Wir haben bereits bei allen deutschen Gerichtsbarkeiten, d.h. an Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten, die Interessen von Mandanten vertreten.
Näheres unter: Rechtsanwaltsbereich >>>