Kaufrecht:
Der wohl häufigste Vertrag, den wir als Bürger abschließen, ist der Kaufvertrag. Fast unbewusst läuft uns dieser täglich über den Weg. Der Frühstückskaffee beim Bäcker, der Wocheneinkauf beim Supermarkt, die Zeitung am Kiosk,der Verkauf des alten Fahrrades über eine Internetplattform.Gerade der Onlinehandel hat mit seinen rechtlichen Besonderheiten für Käufer und Verkäufer in der Vergangenheit immer mehr zugenommen. Doch neben diesen schon fast alltäglichen Vertragsabschlüssen, findet das Kaufrecht auch bei größeren Entscheidungen Anwendung, wie. z.B. der Kauf/Verkauf eines Autos,einer Immobilie als Wertanlage oder eines unbebauten Grundstücks.
Obwohl also der Kaufvertrag in unserem Leben so häufig vorkommt, wissen die wenigsten Bescheid, welche Rechte sie haben, wenn bei der Abwicklung nicht alles funktioniert.
Welche Rechte stehen einem zu, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist?
Was ist, wenn der Verkäufer die gekaufte und bezahlte Ware überhaupt nicht liefert?
Was ist, wenn der Käufer, die bereits versandte oder übergebene Ware einfach nicht bezahlt?
Kann ich einen geschlossenen Vertrag einfach so widerrufen oder davon zurücktreten?
Es können sich eine Vielzahl von Problemen ergeben, bei denen wir Ihnen weiterhelfen können. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche oder die Möglichkeit einen Vertrag rückgängig zu machen. Wir helfen Ihnen, offene Kaufpreisansprüche durchzusetzen, und prüfen Ihre AGB.
Aber auch schon im Vorfeld eines Vertragsabschlusses können wir tätig werden.
Wir entwerfen für Sie einen schriftlichen Vertrag, z.B. für den Autokauf/verkauf, oder beraten Sie in Grundstückangelegenheiten und führen – wenn Sie es wollen - die Korrespondenz zu einem Notariat.
Wenden Sie sich einfach mit Ihrem Problem an uns.
Werkvertragsrecht:
Daneben kann auch ein Werkunternehmer, also etwa ein Handwerker, seine Leistung mangelhaft erbringen. Was kann ich in diesem Fall tun? Wie komme ich zu meiner Leistung, die mir versprochen wurde? Was kann ich darüberhinaus verlangen? Welche Gewährleistungsansprüche stehen mir zu?
Auch kann man Folgeansprüche geltend machen, weil sich etwa der Termin der Fertigstellung verzögert hat.
Forderungsmanagement/Zwangsvollstreckung:
Beitreibung von Forderungen und Vertretung in der Zwangsvollstreckung (Beauftragung des Gerichtsvollziehers/Einleitung von Forderungspfändun-gen/Lohnpfändungen).
Mietrecht:
-Beratung bei der Erstellung von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsraum.
- Welche Rechte stehen mir als Mieter im Falle eines Mangels der Mietsache zu? Bin ich trotzdem verpflichtet, die gesamte Miete zu entrichten?
- Wie kann auf der anderen Seite der Vermieter gegen nicht zahlende Mieter vorgehen? Ab wann steht ihm das Recht zur Kündigung zu und wie bringt er im Falle der erfolgreichen Kündigung den Mieter aus dem Haus oder aus der Wohnung?
-Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit den gerade angesprochenen und allen sonstigen Problemen.